Altersvorsorge von der Steuer absetzen

Absetzbarkeit der Beiträge zur privaten Altersvorsorge

Ab dem 01.01.2023 können Beiträge zur privaten Altersvorsorge zu 100% steuerlich geltend gemacht werden.

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 2b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerlich absetzbar. Dieser Paragraph regelt die steuerliche Behandlung von Altersvorsorgebeiträgen und ermöglicht eine steuerliche Förderung der Beiträge zur Basisrente (Rürup-Rente).

Höchstbeitrag für die Altersvorsorgeaufwendung ab 2023

Der Höchstbetrag, der in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann, beträgt ab Januar 2023 26.528,- € pro Jahr bei Einzelveranlagung und 53.056,- € bei Zusammenveranlagung.

Von diesem Höchstbetrag sind allerdings noch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abzuziehen.

Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Jahresbrutto von 42.000,- € (3.500,- brutto monatlich) hat einen monatlichen Abzug von der gesetzlichen Rente in Höhe von 325,50 €. Dies entspricht 3.906,- € im Jahr. Dieser Betrag wird vom oben genannten Höchstbeitrag (26.528,- €) abgezogen.

Daraus ergibt sich ein Restbetrag von 22.622,- € bzw. 1.885,17 € monatlich. Dies ist dann der höchstmögliche Beitrag zur privaten Altersvorsorge, der steuerlich geltend gemacht werden kann.

Zusammenveranlagte (Verheiratete) entsprechend das Doppelte.

Steuervorteil der Basisrente / Rürup-Rente

Der Steuervorteil bei der Basisrente (Rürup-Rente) hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a:

  1. Der individuelle Steuersatz: Der persönliche Einkommensteuersatz spielt eine wichtige Rolle. Die Beiträge zur Basisrente mindern das zu versteuernde Einkommen, so dass man in eine niedrigere Steuerklasse rutschen kann.
  2. Die Höhe der Beiträge: Der Steuervorteil hängt von der Höhe der jährlichen Beiträge ab, die in die Basisrente fließen. Je höher die Beiträge, desto höher der Steuervorteil.
  3. Freibeträge und Pauschbeträge: Es gibt bestimmte Freibeträge und Pauschbeträge, die bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.

Um den richtigen Steuervorteil für Ihre persönliche Situation zu berechnen, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder Finanzberater wenden. Diese Fachleute können Ihre individuelle finanzielle Situation analysieren und Ihnen helfen, den größtmöglichen Steuervorteil aus Ihrer Basisrente zu ziehen.

Bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuervorteils bin ich Ihnen gerne behilflich.

Vorteile einer Basisrente

  1. Die Beiträge sind steuerlich begünstigt.
  2. Altersvorsorge: Die Basisrente eignet sich sehr gut zur privaten Altersvorsorge, da sie eine lebenslange Rente bietet.
  3. Hartz-IV-sicher: Basisrenten sind in der Regel vor der Anrechnung auf Hartz-IV-Leistungen geschützt. Dies kann wichtig sein, wenn später staatliche Unterstützung in Anspruch genommen werden muss.
  4. Pfändungssicher: Die Basisrente ist in der Regel pfändungssicher, d.h. Gläubiger haben keinen Zugriff auf das Guthaben und die Rentenzahlungen.
  5. Der Steuervorteil kann wiederum investiert werden, so dass ein zusätzliches, flexibles Vermögen entsteht.

Nachteile einer Basisrente

  1. Steuerliche Begrenzung: Die steuerliche Förderung der Basisrente ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Beiträge während der Laufzeit sind steuerlich absetzbar, die späteren Rentenzahlungen sind einkommensteuerpflichtig.
  2. Kapitalauszahlung: Es besteht kein Kapitalwahlrecht am Ende der Laufzeit.
  3. Flexibilität: Ein vorzeitiger Zugriff auf das angesparte Kapital ist in der Regel nicht möglich.

Fazit

Die Basisrente (Rürup-Rente) ist ein Produkt mit enormen Vorteilen. Aber auch die Nachteile müssen berücksichtigt werden. Richtig eingesetzt ist dieses Produkt eines der besten Altersvorsorgekonzepte im Vorsorgebereich. Die individuelle Eignung muss jedoch im Einzelfall geprüft und berechnet werden.

 

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